FJÄLLRÄVEN – Allgemeine Verkaufsbedingungen
(AGB )
1. Anwendbarkeit der Allgemeinen Verkaufsbedingungen
1.1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen („ AGB “) gelten für und sind Bestandteil aller Verträge („Verträge“) zwischen dem in der Bestellung (wie unten definiert) genannten Kunden („Käufer“) und der Fjällräven Europe AB, Box 209, 89125Örnsköldsvik, Schweden („FJÄLLRÄVEN“).
1.2. Die AGB gelten für die Lieferung von Waren, die von FJÄLLRÄVEN geliefert werden („Waren“).
1.3. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die zum Zeitpunktder Bestellung des Käufers anwendbare Fassung der AGB – oder jedenfalls die zuletzt in Textform mitgeteilte Fassung – auch für künftige Verträge gleicher Art, ohne dass FJÄLLRÄVEN in jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen muss.
1.4. Diese AGB gelten ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, die von den AGB abweichen, ihnen widersprechen oder sie ergänzen, werden nur dann und nur insoweit Bestandteil des Vertrags, als FJÄLLRÄVEN ihnen schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt in allen Fällen, auch wenn FJÄLLRÄVEN in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Käufers d ie Waren vorbehaltlos liefert.
1.5. Individuelle, schriftlich getroffene Vereinbarungen mit dem Käufer in Bezug auf ausdrücklich bestimmte Bestellungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB .
1.6. Sämtliche Mitteilungen/Anzeigen des Käufers in Bezug auf den Vertrag oder diese AGB (einschließlich solcher betreffend Fristen, Mängelanzeigen, Rücktritt/Beendigung oder Minderung) sind in Textform (einschließlich E -Mail) an die von FJÄLLRÄVEN benannten Kontaktdaten zu richten, sofern zwingendes Recht keine andere Form vorschreibt.
2. Vertragsschluss
2.1. Produktangebote von FJÄLLRÄVEN sind freibleibend und unverbindlich. Jede Bestellung der Waren durch den Käufer an FJÄLLRÄVEN („Bestellung“) stellt ein Angebot zum Kauf der Waren und zum Abschluss eines Vertrags einschließlich dieser AGB dar.
2.2. FJÄLLRÄVEN kann die Bestellung nach eigenem Ermessen annehmen, indem FJÄLLRÄVEN die Bestellung innerhalb von 14 Kalendertagen nach Eingang der Bestellung bei FJÄLLRÄVEN schriftlich bestätigt („Auftragsbestätigung“). Der Vertrag einschließlich dieser AGB kommt zustande, sobald der Käufer die Auftragsbestätigung erhalten hat; sofern der Käufer keine Auftragsbestätigung erhalten hat, kommt der Vertrag zustande, wenn FJÄLLRÄVEN die bestellten Waren an den Käufer geliefert hat und der Käufer die Waren angen ommen hat.
2.3. Der Vertrag kommt auch dann zustande, wenn die Auftragsbestätigung oder die Lieferung nicht in jeder Hinsicht der Bestellung des Käufers entspricht, sofern Art der Produkte, Preis und Bestellmenge den Bedingungen der Bestellung entsprechen.
2.4. FJÄLLRÄVEN kann eine Bestellung nach eigenem Ermessen annehmen oder ablehnen.
2.5. FJÄLLRÄVEN kann die Auftragsbestätigung bis zum Ablauf von 14 Kalendertagen nach Eingang der Bestellung bei FJÄLLRÄVEN erteilen.
2.6. Maßgeblich für den Umfang des gesamten Vertrags ist die Auftragsbestätigung.
2.7. Mitarbeiter sowie Handelsvertreter und sonstige Vertriebsmitarbeiter von FJÄLLRÄVEN sind nicht befugt, auf das Erfordernis der Auftragsbestätigung zu verzichten, inhaltlich abweichende Zusagen zu machen oder Garantien zu erklären. Dies gilt nicht, wenn de r jeweilige Mitarbeiter/Handelsvertreter/Vertriebsmitarbeiter über eine von FJÄLLRÄVEN erteilte, nicht beschränkte Vollmachtverfügt.
3. Pflichten und Rechte von FJÄLLRÄVEN
3.1. FJÄLLRÄVEN hat die in der Auftragsbestätigung bezeichneten Waren zu liefern und das Eigentum daran nach Maßgabe dieser AGB zu übertragen.
3.2. FJÄLLRÄVEN ist verpflichtet, Waren mittlerer Art und Güte zu liefern, unter Berücksichtigung handelsüblicher Toleranzen hinsichtlich Art, Menge, Qualität und Verpackung. Abweichungen in Abmessungen, Struktur und Farbe sind zulässig, soweit sie in der Natu r der verwendeten Materialien liegen und handelsüblich sind.
3.3. FJÄLLRÄVEN ist nicht verpflichtet, Referenzen, Zertifikate oder sonstige Dokumente zu liefern, die nicht schriftlich vereinbart wurden.
3.4. FJÄLLRÄVEN ist berechtigt, die Einreden der Nichterfüllung sowie der Unsicherheit geltend zu machen, sofern – nach alleinigem Ermessen und Einschätzung von FJÄLLRÄVEN – das Risiko besteht, dass der Käufer seine Verpflichtungen aus dem Vertrag ganz oder te ilweise nicht erfüllt. Insbesondere ist FJÄLLRÄVEN berechtigt, die Einrede der Unsicherheit geltend zu machen, wenn der Käufer seine Verpflichtungen gegenüber FJÄLLRÄVEN oder Dritten nicht ausreichend erfüllt, Zahlungen verzögert werden oder wenn ein von einem Kreditversicherer festgesetztes Limit überschritten ist oder durch die bevorstehende Lieferung überschritten werden wird.
3.5. Anstelle der Geltendmachung der Einrede der Unsicherheit kann FJÄLLRÄVEN zukünftige Lieferungen – auch bereits bestätigte – von Vorauszahlung durch den Käufer abhängig machen. FJÄLLRÄVEN ist nicht verpflichtet, die Vertragsleistung für den Zeitraum und in dem Umfang fortzusetzen, in dem der Käufer keine angemessene Sicherheit leistet.
4. Pflichten des Käufers und Ansprüche Dritter
4.1. Der Käufer hat Zahlungen wie vereinbart zu leisten und alle sonstigen ihn treffenden Verpflichtungen rechtzeitig zu erfüllen.
4.2. Die Pflicht des Käufers zur Annahme von Lieferungen bleibt auch dann bestehen, wenn der Käufer Rechte und Ansprüche aus dem Vertrag an einen Dritten abtritt.
4.3. Der Käufer ist nur mit schriftlicher Zustimmung von FJÄLLRÄVEN berechtigt, Rechte und Ansprüche aus dem Vertrag an Dritte abzutreten. Dritte – insbesondere Kunden des Käufers – sind nicht berechtigt, Lieferung an sich zu verlangen oder sonstige vertraglic he Ansprüche gegen
FJÄLLRÄVEN geltend zu machen.
5. Lieferung
5.1. Die Waren werden am oder vor dem in der Auftragsbestätigung genannten Liefertermin geliefert, sofern nicht schriftlich ein abweichender Termin zwischen
FJÄLLRÄVEN und dem Käufer vereinbart wurde.
5.2. FJÄLLRÄVEN ist nicht verpflichtet, die Waren am oder vor dem Liefertermin zu liefern, wenn der Käufer (i) erforderliche Unterlagen, Genehmigungen oder Freigaben nicht bereitgestellt hat, (ii) Zahlungen nicht wie vereinbart geleistet hat oder (iii) sonstig e Verpflichtungen des Käufers nicht rechtzeitig erfüllt hat.
5.3. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung gemäß INCOTERMS® 2020 EXW ab dem in der Auftragsbestätigung genannten Lager von FJÄLLRÄVEN (derzeit Ludwigslust, Deutschland oder Almere, Niederlande). Dieses Lager ist Erfüllungsort für die Lieferung sowie für jede im Zusammenhang mit der Lieferung stehende Nacherfüllung.
5.4. FJÄLLRÄVEN ist nicht verpflichtet, eine Ausgangskontrolle der Waren vorzunehmen, die Waren vorab auszusondern oder zu kennzeichnen oder den Käufer über die Verfügbarkeit der Waren zu benachrichtigen.
5.5. Auf Wunsch und Kosten des Käufers können die Waren an einen anderen Bestimmungsort als das Lager von FJÄLLRÄVEN versandt werden. Ein solcher Wunsch bedarf der schriftlichen Bestätigung durch FJÄLLRÄVEN. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, ist FJÄL LRÄVEN berechtigt, die Versandart – insbesondere Transportunternehmen, Versandweg und Verpackung – zu bestimmen. FJÄLLRÄVEN bemüht sich, die Waren spätestens zum Liefertermin an die in der Auftragsbestätigung bezeichnete Lieferadresse zu liefern.
5.6. FJÄLLRÄVEN ist berechtigt, vor dem vereinbarten Liefertermin zu liefern.
5.7. FJÄLLRÄVEN ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, in Raten zu liefern und separat abzurechnen.5.8. FJÄLLRÄVEN ist nicht verpflichtet, den Transport der Waren zu organisieren oder die Waren zu versichern. Vereinbarungen wie „frei Haus“ oder ähnlich betreffen ausschließlich die Kostentragung für den Transport; im Übrigen bleiben die Bestimmungen dieser AGB unberührt.
5.9. Kann FJÄLLRÄVEN Lieferverpflichtungen aus Gründen außerhalb ihrer Kontrolle (z. B. Nichtverfügbarkeit) nicht erfüllen, informiert FJÄLLRÄVEN den Käufer unverzüglich und teilt einen neuen voraussichtlichen Liefertermin mit. Bleiben die Waren auch innerhalb des verlängerten Zeitraums nicht verfügbar (oder geht FJÄLLRÄVEN vernünftigerweise davon aus), behält sich FJÄLLRÄVEN das Recht vor, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; bereits erhaltene Zahlungen werden unverzüglich erstattet. Zusätzliche Kosten des Käufers aufgrund verspäteter Lieferung werden von FJÄLLRÄVEN ersetzt, soweit FJÄLLRÄVEN nach diesen AGB zum Schadensersatz verpflichtet ist.
5.10. Unabhängig davon, ob der Transport durch FJÄLLRÄVEN, den Käufer oder einen Dritten organisiert wird, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Waren mit Übergabe der Waren EXW am in der Auftragsbestätigung genannten Lager (Ludwigslust, Deutschland oder Almere, Niederlande) auf den Käufer über, einschließlich Übergabe an den benannten Spediteur/Frachtführer. Das Entladen ist Pflicht des Käufers.
6. Kaufpreis, Zahlung und Annahme der Waren
6.1. Unbeschadet etwaiger weiterer Pflichten des Käufers hinsichtlich Zahlungssicherung oder Zahlungsvorbereitung ist der Kaufpreis zum in der Auftragsbestätigung genannten Zahlungstermin fällig und vom Käufer zu zahlen; sofern kein Zahlungstermin bezeichnet i st, bei Rechnungsstellung.
6.2. Falls Kunden des Käufers Waren bezahlen, die von FJÄLLRÄVEN geliefert wurden und unter Eigentumsvorbehalt stehen, gelten die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht mehr, und sämtliche offenen Beträge aus allen Verträgen zwischen Käufer und FJÄLLRÄVEN werd en sofort fällig, wenn eine der folgenden Situationen eintritt: (i) ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers wird gestellt, (ii) der Käufer erfüllt wesentliche Verpflichtungen aus einem Vertrag ohne rechtlich gerechtfertigten Grund nicht, (iii) der Käufer hat falsche Angaben zu seiner Kreditwürdigkeit gemacht, oder (iv) die zuvor vom Kreditversicherer des Käufers zugesagte Kreditsicherung wird aus Gründen reduziert, die außerhalb der Kontrolle von FJÄLLRÄVEN liege n.
6.3. Die von FJÄLLRÄVEN zu erbringenden Leistungen, einschließlich Verpackung, sind im vereinbarten Kaufpreis enthalten. Gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert berechnet und ist vom Käufer zusätzlich zu bezahlen.
6.4. FJÄLLRÄVEN ist an offensichtliche Preisfehler nicht gebunden, wenn der Käufer den Fehler erkannt hat oder bei Bestellung hätte erkennen müssen.
6.5. Etwaige Rabattzusagen sind im Einzelfall in der Auftragsbestätigung von FJÄLLRÄVEN auszuweisen und gelten nur unter der Bedingung der vollständigen Zahlung sämtlicher Beträge bis zu deren Fälligkeit. Kommerzielle Konditionen, einschließlich Rabatten, Rück vergütungen oder reportingbasierter Incentives, richten sich nach den jeweils anwendbaren Trading Terms / der Preisliste sowie etwaigen vereinbarten Programmbedingungen.
6.6. Zahlungen sind in EURO ohne Abzug und frei von Gebühren/Spesen auf das von FJÄLLRÄVEN benannte Bankkonto zu leisten. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Zahlung auf den von FJÄLLRÄVEN benannten Konten. Mitarbeiter sowie Handelsvertreter oder sonstige Vertriebsmitarbeiter von FJÄLLRÄVEN sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.
6.7. Gesetzliche Aufrechnungsrechte des Käufers gegenüber Ansprüchen von FJÄLLRÄVEN sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist rechtskräftig festgestellt oder fällig und unbestritten.
6.8. In Bezug auf einen Vertrag sind gesetzliche Rechte des Käufers zur Zurückbehaltung von Zahlungen, zur Verweigerung der Annahme der Waren sowie zur Erhebung von Einreden oder Gegenansprüchen ausgeschlossen, es sei denn, FJÄLLRÄVEN verletzt wesentliche Pflichten aus diesem Vertrag trotz schriftlicher Abmahnung des Käufers erheblich und bietet keine angemessene Absicherung. Der Käufer ist nur berechtigt, die Annahme der Waren zu verweigern, wenn er den Vertrag gemäß d iesen AGB wirksam beendet.
7. Mangelhafte Waren
7.1. Ohne Verzicht auf gesetzliche Ausschlüsse oder Haftungsbegrenzungen gelten die Waren als mangelhaft, wenn sie zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs und nach Maßgabe dieser AGB erheblich von der in der Auftragsbestätigung vereinbarten Art, Menge, Qualität oder Gebrauchstauglichkeit abweichen oder zwingende gesetzliche Anforderungen verletzen.
7.2. Ohne Verzicht auf gesetzliche Ausschlüsse oder Haftungsbegrenzungen sind die Waren mit Rechtsmangel behaftet, wenn der Käufer nachweist, dass die Waren zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht frei von Rechten oder Ansprüchen Dritter sind, die in Schweden durchsetzbar sind.
7.3. Sofern in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich anders bestimmt, übernimmt FJÄLLRÄVEN keine Verantwortung dafür, dass die Waren für einen bestimmten Zweck geeignet sind oder Eigenschaften besitzen, die nicht erwartet werden können.
7.4. FJÄLLRÄVEN haftet nicht für Mängel, die nach Gefahrübergang entstehen. Nimmt der Käufer ohne Zustimmung von FJÄLLRÄVEN selbst oder durch Dritte Mängelbeseitigungsversuche vor, ist FJÄLLRÄVEN von jeglicher Haftung befreit.
7.5. Vom Käufer gewünschte Garantien oder Zusicherungen werden nur dann Bestandteil des Vertrags, wenn sie gesondert schriftlich von FJÄLLRÄVEN erklärt werden.
7.6. Bei Lieferung hat der Käufer die Waren unverzüglich mit der gebotenen Sorgfalt in jeder Hinsicht auf erkennbare und typische Abweichungen in Qualität, Menge oder sonstiger Beschaffenheit sowie auf erkennbare Nichtkonformität mit gesetzlichen Anforderungen , die für die Waren gelten, zu untersuchen. Solche Abweichungen oder Nichtkonformitäten sind FJÄLLRÄVEN unverzüglich schriftlich unter genauer Angabe von Art und Umfang anzuzeigen. Unterbleibt diese Anzeige, gilt die Lieferung als angenommen. War ein M angel bei dieser Untersuchung nicht erkennbar, hat der Käufer innerhalb von 7 Tagen ab Lieferung Anzeige zu erstatten und die Waren zurückzuweisen. Stellt der Käufer bei der Untersuchung Mängel fest, darf er die betroffenen Waren nicht an Endkunden auslief ern.
7.7. Nach ordnungsgemäßer Anzeige gemäß Ziffer 7.6 kann der Käufer die in diesen AGB vorgesehenen Rechtsbehelfe geltend machen. Sofern nicht schriftlich anders von FJÄLLRÄVEN vereinbart und unbeschadet der Rückgriffsregelungen hat der Käufer keine weiteren Ansprüche. Erklärungen von FJÄLLRÄVEN zu Mängeln dienen der objektiven Klärung und s tellen keinen Verzicht auf das Erfordernis der ordnungsgemäßen Anzeige dar.
7.8. Soweit dem Käufer nach diesen AGB Rechtsbehelfe wegen mangelhafter Waren zustehen, kann der Käufer – unbeschadet der Rückgriffsregelungen – innerhalb einer angemessenen Frist nach Mängelanzeige Nacherfüllung von FJÄLLRÄVEN verlangen. Scheitert die Nacherfüllung endgültig, ist sie unmöglich oder erfolgt sie nicht innerhalb einer angemessenen Frist, ist der Käufer nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen berechtigt, den Preis zu mindern oder den Vertrag nach Setzung einer angemessenen Frist zu beenden. Unabhängig vom gewählten Rechtsbehelf ist FJÄLLR ÄVEN stets berechtigt, mangelhafte Waren zu reparieren oder Ersatz zu liefern.
7.9. Die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sach - und Rechtsmängeln beträgt ein Jahr ab Lieferung, vorbehaltlich der Rückgriffsregelungen. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme. Ersatzlieferung oder Reparatur l ässt die Verjährungsfrist nicht erneut beginnen. Die vorstehende Verjährungsfrist gilt auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Waren beruhen, sofern nicht im Einzelfall eine kürzere gese tzliche Verjährungsfrist zur Anwendung kommt.Ansprüche nach Produkthaftungsrecht verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
8. Rückgriff des Käufers
8.1. Rückgriffsregelungen gelten nur, wenn neu hergestellte Waren, die von FJÄLLRÄVEN verkauft wurden, durch den Käufer letztlich an einen Endverbraucher verkauft werden.
8.2. Der Käufer kann keine Rückgriffsansprüche geltend machen, soweit er für Eigenschaften oder die Eignung der Waren für eine Verwendung verantwortlich ist, die nicht Gegenstand des Vertrags mit FJÄLLRÄVEN ist.
8.3. Im Rückgriffsprozess sind Ansprüche der Höhe nach auf die eigenen Aufwendungen des Käufers beschränkt.
8.4. Ist der Käufer im Rückgriffsprozess zum Rücktritt/Beendigung, zur Minderung des Kaufpreises oder zum Aufwendungsersatz berechtigt, kann FJÄLLRÄVEN ihre Verpflichtungen durch Abtretung etwaiger Ansprüche gegen ihre Lieferanten erfüllen, die denselben Mange l betreffen. FJÄLLRÄVEN ist zudem berechtigt, dem Käufer einen angemessenen pauschalen Vergleich anzubieten; dieser erfüllt sämtliche Ansprüche des Käufers im Zusammenhang mit dem Mangel, sofern der Käufer nicht innerhalb von 14 Kalendertagen widerspri cht.
9. Beendigung und Rücktritt
9.1. Zusätzlich zu weiteren Beendigungsrechten nach diesen AGB ist der Käufer berechtigt, den Vertrag unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zu beenden, wenn: (i) die Lieferung der Waren durch FJÄLLRÄVEN unmöglich geworden ist, (ii) FJÄLLRÄVEN eine wesentliche Vertragspflicht verletzt und FJÄLLRÄV EN dies zu vertreten hat, oder (iii) FJÄLLRÄVEN den Vertrag anderweitig wesentlich verletzt und dies zu vertreten hat. Unbeschadet gesetzlicher Voraussetzungen kann der Käufer den Vertrag nur g emäß Ziffer 9.1 beenden, wenn er FJÄLLRÄVEN schriftlich abgemahnt und zur Abhilfe innerhalb einer angemessenen Frist aufgefordert hat und FJÄLLRÄVEN dieser Aufforderung endgültig nicht nachgekommen ist. Der Käufer hat die Beendigung innerhalb angemessener Frist nach dem endgültigen Scheitern der Abhilfe schriftlich zu erklären.
9.2. Unbeschadet weiterer gesetzlicher Rechte ist FJÄLLRÄVEN berechtigt, ohne Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten, wenn (i) ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers gestellt wird, (ii) der Käufer eine wesentliche Ve rpflichtung gegenüber FJÄLLRÄVEN oder einem Dritten ohne rechtlich gerechtfertigten Grund nicht erfüllt, (iii) der Käufer unzutreffende Angaben zu seiner Kreditwürdigkeit macht, (iv) eine vom Kreditversicherer zugesagte Deckung aus Gründen reduziert wi rd, die FJÄLLRÄVEN nicht zu vertreten hat, (v) FJÄLLRÄVEN ihre eigenen Lieferungen ohne eigenes Verschulden nicht richtig oder nicht rechtzeitig erhält, oder (vi) FJÄLLRÄVEN ihre Leistungspflichten aus anderen Gründen nicht mehr zu angemessenen Kosten erfü llen kann, unter Berücksichtigung ihrer eigenen Interessen sowie der berechtigten Interessen des Käufers.
10. Schadensersatz
10.1. Außer bei Haftung nach Produkthaftungsrecht, arglistigem Verschweigen eines Mangels, Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Waren oder Schäden aus schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit ist FJÄLLRÄVEN nur nach Maßgabe der f olgenden Bestimmungen zum Ersatz von Schäden wegen Pflichtverletzungen aus dem Vertrag verpflichtet, unbeschadet etwaiger gesetzlicher Voraussetzungen. Diese Bestimmungen gelten sowohl bei Verletzung einer Garantie als auch bei Verzug:
a) Die Rückgriffsregelungen in Ziffer 8 gelten nicht für Schadensersatzansprüche des Käufers. Schadensersatz wegen Lieferung mangelhafter Waren ist ausgeschlossen, wenn der Mangel nicht wesentlich ist.
b) Der Käufer ist vorrangig verpflichtet, ein Angebot der Nacherfüllung als Rechtsbehelf anzunehmen, und kann Schadensersatz nur für Nachteile verlangen, die nach diesem Rechtsbehelf verbleiben, keinesfalls jedoch anstelle anderer Rechtsbehelfe.
c) FJÄLLRÄVEN haftet nur bei schuldhafter Verletzung einer wesen tlichen Vertragspflicht oder bei vorsätzlicher bzw. grob fahrlässiger Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht gegenüber dem Käufer.
d) Bei Haftung und innerhalb der Grenzen nach Ziffer 10.1(e) ersetzt FJÄLLRÄVEN den nachgewiesenen Schaden, soweit dieser im Hinblick auf Eintritt und Höhe bei Vertragsschluss als Folge der Pflichtverletzung vorhersehbar war und vom Käufer nicht vermeidbar war.
e) FJÄLLRÄVEN haftet nicht für entgangenen Gewinn und immaterielle Schäden. Im Übrigen ist der Schadensers atz bei Verzug begrenzt auf 0,5 % je volle Verzugswoche, maximal 5 %, und bei sonstigen Pflichtverletzungen auf bis zu 200 % des Wertes des nicht erfüllten bzw. betroffenen Vertragsteils. Ziffer 10.1(e) gilt nicht bei grobem Verschulden von FJÄLLRÄVEN oder ihrer Vertreter/Organe oder bei vorsätzlicher Pflichtverletzung durch Erfüllungsgehilfen von FJÄLLRÄVEN.
f) Der Käufer kann Schadensersatz nur verlangen, nachdem er FJÄLLRÄVEN innerhalb angemessener Frist nach Fälligkeit vor der Leistungsverweigerung gewarnt hat und – bei fehlgeschlagener Leistung – die Leistung von FJÄLLRÄVEN innerhalb angemessener Frist nach der Warnung endgültig zurückgewiesen hat.
g) FJÄLLRÄVEN haftet für Verletzung vertraglicher und/oder vorvertraglicher Pflichten ausschließlich nach diesen AGB . Weitergehende Ansprüche, insbesondere außervertragliche, sind ausgeschlossen. Eine persönliche Inanspruchnahme von Organen, Führungskräften, Mitarbeitern, Arbeitnehmern, Vertretern und/oder Erfüllungsgehilfen von FJÄLLRÄVEN ist ausgeschlossen.
h) Soweit FJÄLLRÄVEN nicht wegen Vorsatz haftet oder der Anspruch des Käufers nicht vorher erloschen ist, gilt für die gerichtliche Geltendmachung von Schadensersatz ein Verjährungszeitraum von 6 Monaten ab Ablehnung der Schadensersatzzahlung durch FJÄLLRÄ VEN.
i) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für Ansprüche des Käufers auf Ersatz von Aufwendungen.
10.2. Unbeschadet weiterer gesetzlicher oder vertraglicher Ansprüche von FJÄLLRÄVEN ist der Käufer verpflichtet, folgende Zahlungen zu leisten:
a) Bei verspätetem Zahlungseingang erstattet der Käufer angemessene Kosten der gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsverfolgung sowie Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank ab Fälligkeit bis zum Tag der tatsächlichen Zahlung.
10.3. Gerät der Käufer nach Setzung einer angemessenen Nachfrist durch FJÄLLRÄVEN in Annahme - oder Abrufverzug, kann FJÄLLRÄVEN eine pauschale Entschädigung in Höhe von 15 % des Lieferwertes verlangen. Weist der Käufer nach, dass kein oder ein wesentlich gering erer Schaden entstanden ist, ist der Anspruch entsprechend zu reduzieren. In seinen Geschäftsbeziehungen zu eigenen Kunden ist der Käufer verpflichtet, seine Haftung dem Grunde und der Höhe nach im gesetzlich zulässigen Umfang sowie entsprechend branchenüblichen Standards zu begrenzen.
11. Eigentumsvorbehalt
11.1. Der Eigentumsvorbehalt sowie etwaige Sicherungsabreden in dieser Ziffer 11 gelten nur insoweit, als sie nach anwendbarem Recht wirksam und durchsetzbar sind, insbesondere nach dem Recht über die dinglichen Wirkungen und/oder dem Recht des Landes, in dem s ich die Waren befinden. Soweit einzelne Teile dieser Ziffer 11 in einer Jurisdiktion nicht wirksam oder nicht durchsetzbar sind, werden die Parteien nach Treu und Glauben zusammenarbeiten, um eine alternative Sicherungsabrede mit wirtschaftlich vergle ichbarer Wirkung (z. B. Vorauszahlung, Bankgarantie) umzusetzen, soweit gesetzlich zulässig.
11.2. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Haupt - und Nebenforderungen von FJÄLLRÄVEN gegen den Käufer – aus welchem Rechtsgrund auch immer, einschließlich künftig fällig werdender Forderungen – Eigentum von FJÄLLRÄVEN. Bei laufen der Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo.11.3. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts gewährt der Käufer Mitarbeitern von FJÄLLRÄVEN während der üblichen Geschäftszeiten jederzeit Zugang zu den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren. Der Käufer ist verpflichtet, diese Waren gegen Diebstahl, B eschädigung und Zerstörung zu versichern sowie auf Verlangen von FJÄLLRÄVEN die Waren getrennt zu lagern oder geeignet zu kennzeichnen, deutlich und sichtbar als Eigentum von FJÄLLRÄVEN zu markieren und alle Maßnahmen zu treffen, die zur Sicherung des Eigentumsvorbehalts erforderlich sind. Zur Sicherung tritt der Käufer hiermit die Ansprüche gegen die Versicherungsgesellschaften vollständig und unwiderruflich an FJÄLLRÄVEN ab; FJÄLLRÄVEN nimmt die Abtretung an.
11.4. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts informiert der Käufer FJÄLLRÄVEN unverzüglich schriftlich, wenn Dritte Rechte oder Ansprüche an den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren oder an den abgetretenen Forderungen geltend machen, und unterstützt FJÄLLRÄVEN unentgeltlich bei der Wahrnehmung ihrer Interessen. Erwirbt ein Dritter während des Eigentumsvorbehalts Rechte an den Waren, werden die Ansprüche des Käufers gegen den Dritten mit allen Rechten hiermit vollständig an FJÄLLRÄVEN abgetreten; FJÄLLRÄVEN nimmt die Abtretung an.
11.5. Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb veräußern, sofern er nicht in Zahlungsverzug ist und die Zahlung des Kunden an den Käufer nicht vor dem Termin fällig wird, zu dem der Käufer den vereinba rten Preis an FJÄLLRÄVEN zu zahlen hat. Andere Verfügungen (z. B. Sicherungsübereignung, Verpfändung) sind unzulässig. Zur Sicherung tritt der Käufer die aus der Veräußerung entstehenden Forderungen nebst Nebenrechten vollständig und unwiderruflich an FJÄL LRÄVEN ab. Nimmt der Käufer Forderungen aus der Veräußerung in ein Kontokorrentverhältnis auf, tritt er die Kontokorrentforderung aus dem Rechnungsausgleich vollständig und unwiderruflich an FJÄLLRÄVEN ab. FJÄLLRÄVEN nimmt die Abtretung an.
11.6. Der Käufer ist berechtigt, die an FJÄLLRÄVEN abgetretenen Forderungen treuhänderisch einzuziehen, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Forderungen an Dritte abzutreten. Der Käufer hat eingehende Zahlungen getrennt z u verwalten und unverzüglich an FJÄLLRÄVEN weiterzuleiten, unabhängig von etwaigen weiteren von FJÄLLRÄVEN gewährten Zahlungszielen, bis alle gesicherten Forderungen vollständig erfüllt sind. Erfolgt die Zahlung durch Überweisung auf das Kreditinstitut des Käufers, tritt der Käufer hiermit die daraus entstehenden Ansprüche gegen sein Kreditinstitut unwiderruflich an FJÄLLRÄVEN ab.
11.7. Soweit erforderlich, wird der Käufer ermitteln, in welchem Umfang die Waren noch unter Eigentumsvorbehalt stehen. FJÄLLRÄVEN ist nicht verpflichtet, dem Käufer unaufgefordert Auskunft über den Umfang des Eigentumsvorbehalts als Reaktion auf Zahlungen zu e rteilen.
11.8. Befinden sich unter Eigentumsvorbehalt stehende, noch nicht vollständig bezahlte Waren im Besitz des Käufers und wird ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers gestellt oder erfüllt der Käufer Verpflichtungen gegenüb er FJÄLLRÄVEN oder Dritten ohne rechtlich gerechtfertigten Grund nicht, kann FJÄLLRÄVEN das Besitzrecht widerrufen und die Herausgabe der Waren verlangen, ohne den Vertrag zu beenden. FJÄLLRÄVEN ist nicht berechtigt, Herausgabe zu verlangen, soweit de r Insolvenzverwalter die Erfüllung des Vertrags beschließt und vollständige Zahlung erfolgt.
11.9. Im Fall der Kündigung/Beendigung oder des Rücktritts vom Vertrag, insbesondere wegen Zahlungsverzuges, ist FJÄLLRÄVEN berechtigt, die Waren selbst zu veräußern und den Erlös zu vereinnahmen. Unbeschadet weiterer Rechte hat der Käufer FJÄLLRÄVEN die Kosten des Vertragsschlusses, der bisherigen Vertragsabwicklung und der Vertragsbeendigung sowie die Kosten der Rückholung der Waren zu erstatten und ein Nutzungsentgelt in Höhe von 5 % des Warenwertes für jeden begonnenen Monat seit Gefahrübergang zu zahle n.
12. Allgemeine Bedingungen für Vertrieb und Vermarktung online
12.1. Beim Online -Verkauf der Waren hat der Käufer folgende Anforderungen einzuhalten:
a) Die Website des Käufers muss frei zugänglich sein.
b) Der Käufer darf keine Konten/Profile auf Social -Media- Portalen erstellen oder betreiben, deren Konto - oder Profilname Marken, Geschäftsbezeichnungen, Firmennamen oder Namen von FJÄLLRÄVEN oder der Fenix Outdoor AB (Box 209, 891 25 Örnsköldsvik, Schweden ) oder einer verbundenen Gesellschaft (zusammen „Fenix Outdoor“) enthält, unabhängig davon, ob auch Kennzeichen ver wendet werden.
c) Der Käufer darf die Symbole „®“ oder „ ™“ nicht neben oder in Verbindung mit Marken, Geschäftsbezeichnungen, Firmennamen oder Namen von FJÄLLRÄVEN oder Fjällräven Outdoor verwenden.
d) Der Käufer darf keine Domains oder Subdomains registrieren, erwerben, nutzen oder halten, die Marken, Geschäftsbezeichnungen, Firmennamen oder Namen von FJÄLLRÄVEN oder Fjällräven Outdoor enthalten.
e) Bewirbt der Käufer die Waren eigenständig, darf er Fjällräven IP Assets (wie unten definiert) nicht in einer Weise verwenden, die den Eindruck erweckt, dass Dienstleistungen oder Websites des Käufers oder Produkte/Dienstleistungen/Websites Dritter von FJÄLLRÄVEN gesponsert, gebilligt oder über die vertragliche Beziehung hinaus mit FJÄLLRÄVEN verbunden sind. Insb esondere hat der Käufer jede Handlung zu unterlassen, die den Eindruck erwecken könnte, seine Website sei die „offizielle“ oder „exklusive“ Fjällräven-Website.
f) Die Nutzung von Logos, Bildern und Textmaterial, die von FJÄLLRÄVEN bereitgestellt werden („F JÄLLRÄVEN IP Assets“), ist ausschließlich zur Werbung und zum Verkauf der Waren im Rahmen der vertraglichen Beziehung zulässig. Zu diesem Zweck erhält der Käufer ein auf die Vertragsdauer beschränktes, von FJÄLLRÄVEN widerrufliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht.
12.2. Verkauf über Online -Marktplätze (Restricted Marketplaces – wirksam ab dem 01. Januar 2027 („Online Sales Effective Date“)):
a) Definitionen: „Online Marketplace“ bezeichnet eine Online -Plattform eines Dritten, die Verkäufe durch Drittanbieter an Kunden erleichtert (einschließlich Marketplace -Modelle). „Restricted Marketplace“ bezeichnet jeden Online Marketplace, der in Anlage 1 (Restricted Online Marketplaces) aufgeführt ist, jeweils aktualisiert gemäß Ziffer
12.2(c).
b) Klarstellung: Der Käufer bleibt fre i, die Waren online über seinen eigenen Webshop sowie über sonstige vertragskonforme Online -Vertriebskanäle zu verkaufen. Ab dem Online Sales Effective Date darf der Käufer die Waren auf keinem Restricted Marketplace anbieten oder verkaufen.
c) FJÄLLRÄVEN ist berechtigt, Anlage 1 jederzei t mit angemessener Vorankündigung aktualisieren, sofern dies durch Verbraucherschutz, Anforderungen der Anti -Counterfeit -Bekämpfung, nachweisbare Plattformpraktiken oder anhaltende Risiken für Kundenerlebnis und Markenintegrität gerechtfertigt ist. In dringenden Fällen (z. B. bestätigtes Fälschungsrisiko) können Aktualisierungen sofort wirksam werden; eine Mitteilung erfolgt so bald wie praktikabel.
d) Ein Marktplatz kann in Anlage 1 aufgenommen werden, wenn FJÄLLRÄVEN nach angemessener Einschätzung feststellt, dass der Marktplatz erhebliche und anhaltende Risiken für Verbraucherschutz und Markenintegrität aufweist, beispielsweise: (i) ineffektive Not ice-and -Action-/Takedown - Mechanismen; (ii) unzureichende Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Fälschungs -/Rechtsverletzungsangeboten (einschließlich Wiederholungstäter); (iii) fehlende aussagekräftige Verkäuferidentifikation/Traceability und Kooperation bei der Rechtsdurchsetzung; (iv) Unfähigkeit oder Unwilligkeit, erneute Uploads bereits entfernter rechtsverletzender Angebote zu verhindern; und/oder (v) systematischirreführende Produktdarstellung (z. B. unzutreffende Beschreibungen, Bilder, Garantie -/Sicherheitsinformationen), die Verbraucherschäden verursachen kann.
e) Wenn FJÄLLRÄVEN nach angemessener Einschätzung davon ausgeht, dass der Käufer ab dem Online Sales Effective Date Waren auf einem Restricted Marketplace anbietet, wird FJÄLLRÄVEN grundsätzlich schriftlich informieren, die betreffenden Angebote benennen u nd eine Abhilfefrist von 10 Kalendertagen zur Entfernung und Bestätigung der Abhilfe gewähren. Anhalt ende Nicht -Compliance kann zu verhältnismäßigen Maßnahmen führen, einschließlich Aussetzung von Lieferungen, unbeschadet weiterer Rechte.
f) FJÄLLRÄVEN kann angemessene Informationen verlangen, um die Einhaltung dieser Ziffer 12 zu überprüfen, beschränkt auf die Bestätigung von Vorhandensein/Entfernung von Angeboten und der genutzten Online -Kanäle. Soweit angemessen erforderlich, kann FJÄLLR ÄVEN die Überprüfung selbst oder durch einen unabhängigen externen Prüfer durchführen lassen, vorbehaltlich angemessen er Vorankündigung (außer in dringenden Fällen), Vertraulichkeitszusagen und Minimierung von Störungen. Jede Prüfung ist in ihrem Umfang auf die Zwecke dieser Ziffer
12 beschränkt.
13. Sonstige Bestimmungen
13.1. Zur Wahrung der Schriftform ist weder eine eigenhändige Unterschrift noch eine elektronische Signatur erforderlich. Mitteilungen per Fax oder E -Mail genügen ebenso wie sonstige Textformen, ohne dass der Absender identifiziert werden muss. Gesetzliche Form vorschriften sowie weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln an der Legitimation des Erklärenden, bleiben unberührt.
13.2. Der Käufer erkennt an, dass FJÄLLRÄVEN personenbezogene Daten des Käufers wie Namen, Anschriften, E -Mail-Adressen und Telefonnummern zum Zweck der Vertragsdurchführung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO erhebt und speichert. FJÄLLRÄVEN gewährleistet die Einhaltung der DSGVO. Für weitere Informationen zum Datenschutz sowie Betroffenenrechten wird auf die Datenschutzerklärung von FJÄLLRÄVEN verwiesen.
13.3. Der Käufer informiert FJÄLLRÄVEN unverzüglich schriftlich, wenn Behörden im Zusammenhang mit den Waren eingeschaltet werden oder tätig werden. Der Käufer wird die gelieferten Waren zudem im Markt beobachten und FJÄLLRÄVEN unverzüglich informieren, wenn An lass zur Sorge besteht, dass von den Waren Risiken für Dritte ausgehen könnten.
13.4. Unbeschadet weiterer Ansprüche stellt der Käufer FJÄLLRÄVEN von sämtlichen Ansprüchen Dritter gegen FJÄLLRÄVEN auf Grundlage von Produkthaftung oder ähnlichen gesetzlichen Bestimmungen frei, soweit die Haftung auf Umständen beruht, die vom Käufer oder ein em Dritten ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von FJÄLLRÄVEN verursacht wurden, etwa durch Produktpräsentation. Dies gilt nicht, wenn der Käufer das Unterlassen der Zustimmung oder die haftungsbegründenden Umstände nicht zu vertreten hat. Die Freistellung umfasst insbesondere den Ersatz von Aufwendungen und wird vom Käufer zugesagt unter Verzicht auf weitere Voraussetzungen oder Einwände, insbesondere ohne Erfordernis der Einhaltung von Überwachungs -/Rückrufpflichten und unter Verzicht auf die Einrede der Verjährung.
13.5. FJÄLLRÄVEN behält sich sämtliche Eigentums -, Urheber- sowie sonstige gewerbliche Schutz - und IP -Rechte an Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen vor, die FJÄLLRÄVEN in körperlicher oder elektronischer Form zur Verfügung stellt, eb enso wie Rechte aus Know -how. Diese Unterlagen sind gegenüber Dritten vertraulich zu behandeln und dürfen ausschließlich zur Ausführung der jeweiligen Bestellung verwendet werden.
13.6. Unabhängig von weitergehenden gesetzlichen Regelungen endet eine Hemmung der Verjährung auch, wenn die zu der Hemmung führenden Handlungen vier Wochen lang nicht fortgesetzt werden. In jedem Fall ist eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung von FJÄLLRÄ VEN erforderlich, damit die Verjährungsfrist von Ansprüchen des Käufers erneut zu laufen beginnt.
14. Allgemeine Vertragsgrundlagen
14.1. Sofern in diesen AGB oder in der Auftragsbestätigung nichts anderes geregelt ist, ist Erfüllungsort für Zahlung und sonstige nicht lieferbezogene Verpflichtungen der eingetragene Sitz von FJÄLLRÄVEN in Schweden. Erfüllungsort für die Lieferung ist der in Ziffer 5.3 festgelegte Ort.
14. 2. FJÄLLRÄVEN behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern und/oder zu ergänzen, soweit FJÄLLRÄVEN dies aus ihrer Sicht für erforderlich hält, und wird dem Käufer unverzüglich eine entsprechend geänderte Fassung in Textform zur Verfügung stellen, die diese Fassung vollständig ersetzt. Dies gilt entsprech end auch für frühere Fassungen dieser AGB .
14. 3. Diese AGB sowie das Vertragsverhältnis zwischen FJÄLLRÄVEN und dem Käufer unterliegen dem Recht Schwedens. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. Jeder Streit aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder ihrer Gültigkeit unterliegt der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte Schwedens; erstinstanzlich ist das Stockholmer Bezirksgericht (Stockholms tingsrätt) zuständig. Diese Klausel hindert FJÄLLRÄVEN nicht daran, einstw eilige oder sichernde Maßnahmen bei jedem zuständigen Gericht zu beantragen.
14. 3. Sollten Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Anlage 1 - Restricted Marketplaces (Online Marketplaces)) zu den Allgemeinen Verkaufsbedingungen von Fjällräven ( AGB )
Gültig ab: 01. Januar 2027
1. Zweck und Anwendungsbereich
Diese Anlage führt Online Marketplaces (Online Marktplätze) auf, die gemäß Ziffer 12.2 der AGB als Restricted Marketplaces (beschränkte Marktplätze) eingestuft sind. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Waren auf einem Restricted Marketplace anzubieten oder zu verkaufen. Zur Klarstellung bleibt der Käufer berechtigt, die Waren online über seinen eigenen Webshop sowie über sonstige vertragskonforme Online -Vertriebskanäle anzubieten und zu verkaufen.
2. Liste der Restricted Marketplaces
Die folgenden Online Marketplaces:
-Marktplätze gelten für Zwecke der Ziffer 12.2 der AGB als Restricted
Decathlon
Ebay
Rakuten
Kaufland
Douglas
AboutYou
Digitec -Galaxus
Temu
Shein
Alibaba
AliExpress
3. Aktualisierungen
FJÄLLRÄVEN ist berechtigt, diese Anlage gemäß Ziffer 12.2(c) der AGB zu aktualisieren. Wesentliche Aktualisierungen werden dem Käufer mit angemessener Vorankündigung mitgeteilt, sofern nicht dringendes Handeln erforderlich ist (z. B. bestätigtes Fälschungsrisiko oder drohender Verbraucherschaden).
4. Übergang / Delisting
Sofern in der Mitteilung über eine Aktualisierung nichts Abweichendes bestimmt ist (oder sofern nicht dringendes Handeln erforderlich ist), sind bestehende Angebote/Inserate der Waren auf einem Restricted Marketplace gemäß Ziffer 12.2(e) der AGB innerhalb von zehn (10) Kalendertagen zu entfernen.